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Extras zum Gehalt: Das gibt’s steuerfrei

Arbeit gegen Lohn: Das ist die übliche Vergütung. Doch Firmen können ihren Angestellten zusätzlich jede Menge Extras gewährenIm Betrieb, im Home-Office und auf Dienstreisen. Courage-online.de gibt einen Überblick, was steuerfrei möglich ist.

Von Gisela Haberer

So manches steuerfreie Extra ist schon so selbstverständlich, dass es gar nicht mehr wirklich auffällt. Oder wer denkt schon beim Gang in die Teeküche darüber nach, dass der Betrieb Kaffee, Tee und Obst zusätzlich zum Gehalt gewährt? Ähnlich beim Personalrabatt auf Firmenwaren: bis zu 1.080 Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Trinkgelder dürfen sogar komplett vorbei an Chef*in und Staat kassiert werden, solange sie freiwillig gegeben werden und zwar von Kundinnen und Kunden – nicht als Teil des Arbeitslohns vom Arbeitgeber. Der Fiskus macht jedoch genaue Vorgaben für die Steuerfreiheit weiterer Extras.  

Extras im Betrieb 

Viele Betriebe sorgen für die Verköstigung ihrer Belegschaft: im Betrieb durch verbilligte oder kostenlose Kantinenessen, durch Essensmarken für bestimmte Gaststätten oder Supermärkte oder durch anderweitige Zuschüsse zur Verpflegung. Auch dieses Extra zum Lohn bleibt bis zu bestimmten Obergrenzen steuerfrei: 2022 liegt diese bei 270 Euro pro Monat. 

Im Betrieb, aber auch auf Montage stellt normalerweise die Firma die Arbeitsgeräte. Kommt dagegen privates Werkzeug für den Betrieb zum Einsatz, erhalten Arbeitnehmer*innen dafür eine Entschädigung: Das sogenannte Werkzeuggeld bleibt steuerfrei, solange dessen Höhe dem tatsächlichen Aufwand entspricht.  

Sommerfest und Weihnachtsfeier fallen wohl nur vorübergehend Corona zum Opfer. Finden sie wieder statt, können Betriebe auch darüber ihren Beschäftigten steuerfrei Gutes gönnen. Pro Mitarbeiter*in bleiben bis zu 110 Euro brutto steuerfrei. In diesen Betrag sind allerdings mitfeiernde Angehörige eingeschlossen. Geschenke, die auf Betriebsfeiern überreicht werden, bleiben bis zu 60 Euro brutto steuer- und sozialversicherungsfrei, sind aber auch in die 110 Euro-Grenze einzurechnen. Kostet die Feier mehr pro Nase, gelten pauschale Steuersätze.  

Extras im Home-Office 

Arbeitgeber*innen stellen die Arbeitsmittel. Das gilt grundsätzlich auch im Home-Office. Häufig überlassen Firmen ihren Mitarbeitenden (Elektro-)Geräte für die Arbeit zu Hause. Dann dürfen diese steuerfrei auch privat genutzt werden. Ist die Firma noch großzügiger und schenkt Computer, Smartphone oder Software, dann kommt es auf die Umstände an: Erfolgt die Firmengabe zusätzlich zum Lohn und versteuert das Unternehmen den Gegenwert pauschal mit 25 Prozent, dann bleibt sie für Arbeitnehmer*innen steuerfrei.  

Für Anschlüsse für Telefon und Internet im Home-Office müssen Angestellte in der Regel selbst sorgen. Doch dienstlich veranlasste Gebühren dürfen steuerfrei entschädigt werden: nachweislich tatsächlicher Kosten oder pauschal. Pauschaliert sind fürs Telefon bis zu 20 Euro, fürs Internet bis zu 50 Euro im Monat steuerfrei.

Häufig wird aber auch die eigene Elektronik im Home-Office genutzt. Für diesen Fall brachte Corona eine wesentliche Steueränderung: Werden beruflich genutzte Computer & Co privat angeschafft, sind die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich absetzbar. Der Fiskus drückt auch ein Auge zu, wenn das Gerät nur bis zu zehn Prozent der Zeit privat genutzt. Ist es halbe – halbe im Einsatz, dann sind auch die Anschaffungskosten nur zur Hälfte absetzbar. Kritisch wird es, wenn das Gerät mehr privat als beruflich gebraucht wird.  

Ab von der Steuer ist beim digitalen Arbeiten von zu Hause oder von unterwegs Weiteres zu beachten, etwa der Schutz betrieblicher Daten sowie Wartung und Pflege der Geräte. Der Branchenverband Bitkom rät dazu, diese Aspekte vertraglich klar zu regeln.  

Extras auf Reisen 

Schicken Unternehmen ihre Angestellten auf Dienstreisen, tragen sie natürlich im Wesentlichen die Kosten. Häufig organisiert die Firma auch Tickets und Übernachtungen. Sind Arbeitnehmer*innen mit dem eigenen Auto dienstlich unterwegs, können sie Fahrtkosten in Rechnung stellen: 30 Cent je gefahrenen Kilometer sowie angefallene Parkgebühren. Kosten für Verpflegung werden pauschal abgeglichen: Die Sätze im Inland sind niedriger als bei Auslandsreisen. Werden Mahlzeiten gestellt, etwa auf Flügen oder Tagungen, gelten reduzierte Sätze. Die genauen Höhen sind bei der Lohnbuchhaltung zu erfahren.  

So mancher Betrieb möchte gerne Werbung über seine Angestellten verbreiten. Stimmen diese zu und stellen zum Beispiel ihr Auto als Werbefläche zur Verfügung, können sie dafür 21 Euro Miete im Monat steuerfrei erhalten. Voraussetzung: Miet- und Arbeitsvertrag sind klar getrennt und der Mietvertrag entspricht gängigen Regeln.  

Zusätzlich zum Lohn kann die Firma weitere Extras für Arbeitswege gewähren: etwa ein Jobticket, kostenfreies Tanken beziehungsweise Laden des Privatfahrzeugs im Betrieb sowie die Überlassung eines Dienstautos oder –fahrrads für private Fahrten. 

Extras über Gutscheine und Karten anderer Firmen  

Viele Firmen zeigen ihre Wertschätzung auch über Gutscheine und Prepaidkarten: ab Januar 2022 dürfen Arbeitnehmer*innen auf diese Weise 50 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Unter zwei Voraussetzungen: Karten oder Gutscheine stammen von  anderen Unternehmen. Der Gegenwert kann nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Waren oder Leistung eingelöst werden. Möglich sind zum Beispiel Gutscheine zum Tanken, zum Einkaufen oder Eintrittskarten für Hallenbad oder Fitness-Studio. Auch Guthaben von Prepaid-Kreditkarten ist steuerfrei einlösbar, soweit die Karten gesetzlichen Anforderungen für Zahlungsdienste erfüllen. 

Bei Dienstleistungen anderer Firmen zur Kundenbindung sind sogar bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei. Das gilt etwa für „Miles & More“: Angestellte dürfen über Dienstreisen gesammelte Meilen für den Flug in ihren privaten Urlaub verwenden.  

Hinweis:
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Der Beitrag Extras zum Gehalt: Das gibt’s steuerfrei erschien zuerst auf Courage.

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