E‑Bikes, Pedelecs, E‑Lastenräder – auf den Straßen sind immer mehr Zweiräder mit Elektroantrieb unterwegs. Das ist in der Hoffnung auf eine klimafreundlichere Mobilität auch politisch so gewollt. Darum fördern der Bund sowie einige Länder, Kommunen, Energieversorger und der Fiskus den Umstieg.
Von Gisela Haberer
Auf einem guten alten Drahtesel zu radeln, hält fit und die Luft sauber. Zweiräder mit Elektromotor verbrauchen dagegen bei Produktion und Unterhalt mehr Ressourcen. Warum also sollte deren Kauf gefördert werden? Durch die Unterstützung des Motors werden längere Strecken machbar, die Fahrtzeit fällt vergleichsweise kürzer aus und Lasten lassen sich leichter transportieren. Diese Vorteile können dazu bewegen, vom Auto, Roller oder Mofa auf E‑Bike, Pedelec und Lastenräder umzusteigen. Je weniger Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor unterwegs sind, desto geringer die Abgase.
Die größte Hoffnung setzt die Politik auf E‑Lasten- und Transporträder. Denn damit lassen sich Kleinkinder, Hunde und Getränke sicher transportieren, Familienausflüge erleben sowie Einkäufe und Lieferdienste erledigen. Kurier‑, aber auch ambulante Dienste, die für Hausbesuche nur begrenzt Material brauchen, kommen mit (Lasten)-Rädern oft besser durch den Straßenverkehr als mit Auto. Für den Kauf dieser Räder gibt es die meisten Förderprogramme.
Zuschüsse für E‑Lastenräder vom Bund
Der Bund will vor allem gewerblichen Verkehr zum Umstieg aufs E‑Lastenrad bewegen. Das können Unternehmer:innen, Freiberufler:innen sowie Genossenschaften, Vereine und Verbände nutzen. Kaufen sie Lasten-Räder, Lasten-Pedelecs oder –anhänger mit E‑Motor, die jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm transportieren, übernimmt der Bund ein Viertel der Anschaffungskosten: bis zu 2.500 Euro pro Rad und pro Anhänger. Die Anträge sind online vor Bestellung des ausgewählten Modells zu stellen.
Zuschüsse für (E-)Lastenräder und Pedelecs von Bundesländern
Vier Bundesländer unterhalten eigene Förderprogramme für (E-)Zweiräder. Nordrhein-Westfalen bezuschusst nur Investitionen von Unternehmen, Baden-Württemberg auch von freiberuflich Tätigen. Das Saarland und Thüringen unterstützen auch Anschaffungen von Privatleuten mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. Das Saarland übernimmt bis zur Hälfte der Kaufkosten: für Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb maximal 2.000 Euro, für Pedelecs maximal 1.000 Euro. Thüringen beteiligt sich mit bis zu 40 Prozent am Kauf von Rädern, bis zu 30 Prozent an Investitionen in Anhänger oder Stellplätze. Im Detail: Für Lastenräder gibt es maximal 1.000 Euro, für Lastenpedelecs 2.000 Euro, für Lasten-S-Pedelecs bis 3.000 Euro, für Anhänger und Stellplätze je 500 Euro, für E‑Anhänger 1.000 Euro. Dürfen andere das Rad kostenlos mitnutzen, etwa eine Kita-Gruppe, gibt es zudem Zuschüsse für einen zweiten Akku und ein Sicherheitsschloss.
Zuschüsse für (E-)Lastenräder und Pedelecs von Landkreisen und Kommunen
Kreise und Kommunen fördern ebenso vorrangig den Kauf von Lastenrädern, einige auch den von (S-)Pedelecs. Privatleute erhalten zum Beispiel in den Großstädten Düsseldorf, Frankfurt, München, Heidelberg, Karlsruhe und Wiesbaden Zuschüsse zum Kauf von Rädern und Anhängern mit Elektroantrieb, teils auch von Rädern ohne Motor. Auch Landkreise wie Mainz-Bingen, Tübingen, Erlangen-Höchstadt und kleinere Kommunen wie Attendorn, Buchholz in der Nordheide, Nettetal und Ravensburg fördern solche Investitionen. Gerade kleine Gemeinden erscheinen häufig in keiner Förderdatenbank. Doch auch von ihnen haben einige eigene Förder- oder Verleihprogramme, zum Beispiel Weßling bei München. Eine Nachfrage bei Kreis und Kommune ist es auf jeden Fall wert.
E‑Bikes: Zuschüsse von Kommunen und Stadtwerken
Der Kauf eines E‑Bikes bleibt meist ein Privatvergnügen. Doch selbst dafür kann es Förderungen geben, etwa von einzelnen Kommunen wie Coesfeld und Heidelberg, Landkreisen wie Tübingen oder von Stromversorgern wie den Stadtwerken Feuchtwangen und der Kraichgau-Energie. Wird das E‑Bike als medizinisches Hilfsmittel gebraucht und anerkannt, gewähren teils auch Krankenkassen Zuschüsse. Solche Förderungen finden Käufer:innen auf Nachfrage bei Kasse, Kommune und Versorger. Teils auch über Suchportale, zum Beispiel mit den Stichworten E‑Bike, Förderung, Stadtwerke.
E‑Bikes: Unterstützung vom Betrieb und vom Fiskus
Dienstfahrräder bleiben bis 2030 steuerfrei, solange sie zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt werden: für Beruf und Freizeit! Das gilt auch für Elektroräder, die maximal 25 Stundenkilometer schnell werden. Dürfen diese kostenfrei im Betrieb aufgeladen werden, bleibt auch dieser Vorteil steuerfrei. Wird ein Teil des Lohnes für die Leasingrate einbehalten, ist die private Nutzung des Elektrorades zwar zu versteuern, aber nur mit einem Prozent auf rund ein Viertel des Kaufpreises. Diese Gehaltsumwandlung hat einen weiteren Vorteil: Dadurch sinkt das Einkommen und somit Steuern und Sozialabgaben. Der Staat finanziert das E‑Bike also ein bisschen mit. Beim Leasingvertrag kann zudem eine Kaufoption vereinbart werden: Dann kann das Rad am Ende der Laufzeit für weniger als 20 Prozent des Originalpreises übernommen werden. S‑Pedelecs, die bis zu 45 Stundenkilometer erreichen, werden steuerlich wie Dienstwagen behandelt.
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