Das neue Jahr bringt neue Regeln – und für manche damit auch etwas mehr Geld. Courage-online.de gibt einen Überblick über diese Geldbringer.
Von Gisela Haberer
Pünktlich zu Neujahr treten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. So manch eine erhöht das verfügbare Einkommen – also das, was netto vom Brutto übrig bleibt: zum Beispiel für Steuerpflichtige und für alle, die privat oder betrieblich vorsorgen. Etwas mehr Geld gibt es auch für Menschen, die keine Arbeit haben oder nur wenig verdienen, sowie für Pflegebedürftige.
Mehr vom Einkommen steuerfrei
Wohnen, Kleidung, Nahrung, Wärme und Hygiene: All das ist lebensnotwendig. Jedes Jahr wird neu berechnet, wie viel Geld es braucht, um dieses Existenzminimum zu sichern. Denn so viel Einkommen muss dann steuerfrei bleiben. So verlangt es das Grundgesetz. 2022 fällt der so genannte Grundfreibetrag um 204 Euro höher aus als vergangenes Jahr. Damit zahlen Singles erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren greift der Fiskus erst ab 19.896 Euro zu.
Mehr für die Vorsorge steuerfrei
Die gesetzliche Rente bildet für das Einkommen im Ruhestand nur die Basis. Um den Lebensstandard zu halten, braucht es zusätzliche Vorsorge. Das will der Staat fördern. Daher steigt der Anteil, der zur Altersvorsorge steuerfrei gestellt wird, stufenweise: 2022 sind bereits 94 Prozent dieser Aufwendungen als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Allerdings ist der Betrag gedeckelt auf 25.639 Euro im Jahr. Das bedeutet: Singles können maximal 24.101 Euro steuerlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Paare bis zu 48.202 Euro im Jahr. Im Gegenzug steigt jedoch für Neu-Rentner:innen der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. 2022 von 81 auf 82 Prozent.
Für mehr Betriebsrentner:innen
Beschäftigte haben ein Recht darauf, über den Betrieb für das Alter vorzusorgen. Dafür kann ein Teil des Lohnes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) fließen. Ab Januar erhalten Beschäftigte dafür einen Zuschuss von ihrem Chef oder ihrer Chefin: Er oder sie muss 15 Prozent des Beitrags, den Beschäftigte in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds einzahlen, drauflegen. Bislang gab es diesen Zuschuss nur für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen wurden. Seit diesem Jahr erhalten ihn alle Betriebsrentner und ‑rentnerinnen. 2022 gibt es den Zuschuss bis zu einem Jahresverdienst von 58.050 Euro brutto in voller Höhe, darüber darf er gleitend abgesenkt werden.
Mehr Lohn für die Arbeit: mindestens
Ab Neujahr steigt der allgemeine Mindestlohn von 9,60 auf 9,82 Euro die Stunde. Zum 1. Juli gibt es die nächste Erhöhung: auf 10,45 Euro. Zudem steigen gesetzliche Mindestlöhne für spezielle Branchen: etwa im Elektrohandwerk auf 12,90 Euro; im Dachdeckerhandwerk auf 13 Euro für Ungelernte und auf 14,50 Euro für Gesellinnen und Gesellen; in der Gebäudereinigung auf 11,55 Euro (Innenräume) und auf 14,81 Euro (Glas und Fassade); in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung auf 17,18 Euro für Pädagogische Mitarbeiter:innen ohne Bachelorabschluss und auf 17,70 für Kräfte mit Bachelorabschluss. Die neue Bundesregierung will den allgemeinen Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde anheben. Bis jetzt ist das aber nur ein Vorhaben, das Gesetz dafür muss erst auf den Weg gebracht werden.
Mehr Mindestlohn in der Ausbildung
Auszubildende erhalten eine Vergütung. Auch für diese gibt es Untergrenzen, die mindestens einzuhalten sind. Der „Mindestlohn für Azubis“, wie die Mindestausbildungsvergütung umgangssprachlich genannt wird, steigt 2022: auf 585 Euro im Monat im ersten Ausbildungsjahr, auf 690 Euro im zweiten Jahr, auf 790 Euro im dritten und auf 819 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Die nächste Erhöhung ist bereits beschlossen: Sie kommt 2023, erneut für jedes Ausbildungsjahr.
Mehr Geld für Menschen ohne Arbeit
Je nach Alter und Lebenssituation erhalten Menschen ohne Arbeit entweder Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter. Für diese staatlichen Leistungen steigen zum 1. Januar 2022 die Regelsätze um jeweils zwei bis drei Euro. Singles erhalten dann für den laufenden Lebensunterhalt 449 Euro, Paare 808 Euro, Kinder bis sechs Jahre 285 Euro, 6‑bis 13-Jährige 311 Euro und 14-bis 17-Jährige 376 Euro im Monat. Weitere Leistungen können hinzukommen, zum Beispiel Wohngeld, Hilfen zur gesellschaftlichen Teilhabe oder für besondere Lebenslagen.
Mehr Geld für Pflegesachleistungen
3,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, 270.000 von ihnen sind unter 30 Jahre alt, weitere 310.000 zwischen 30 und 60 Jahren. Professionelle Dienste können Angehörige bei der Pflege unterstützen. Zur Finanzierung ambulanter Dienste gewährt die Pflegeversicherung ab dem Pflegegrad 2 so genannte Pflegesachleistungen. Diese steigen 2022 jeweils um fünf Prozent. Damit liegen sie zwischen 724 Euro für Pflegegrad 2 und 2.095 Euro für Pflegegrad 5. Zur Entlastung pflegender Angehöriger können Pflegebedürftige auch in Kurzzeitpflege. Auch dafür steigen die Leistungen der Pflegeversicherungen und zwar um zehn Prozent auf 1.774 Euro im Kalenderjahr, unabhängig vom Pflegegrad.
Höherer Zuschlag für Heimbewohnerinnen
800.000 Pflegebedürftige leben in Heimen, davon 2.250 unter 30 Jahren, über 33.000 zwischen 30 und 60 Jahren. Die soziale Pflegeversicherung übernimmt nicht die vollen Kosten für den Heimplatz. Bewohner und Bewohnerinnen zahlen einen Eigenanteil: für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Pflege und Ausbildung. Ab 2022 werden sie finanziell entlastet. Sie erhalten zumindest für ihren Anteil an Pflege- und Ausbildungskosten einen Zuschlag, der stufenweise ansteigt: je länger der Aufenthalt im Heim dauert, desto höher der Zuschlag. Ab dem 1. Monat sind es fünf Prozent, ab einem Jahr 25 Prozent, ab zwei Jahren 45 Prozent und ab drei Jahren 75 Prozent. Das kann auch eine Entlastung für gutverdienende Kinder bedeuten. Denn ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto sind sie verpflichtet, im Notfall für ihre Eltern Unterhalt zu leisten – zum Beispiel, wenn diese nicht mehr selbst für ihren Eigenanteil im Heim aufkommen können.
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