Wagen kaufen und dafür Geld vom Hersteller und vom Staat bekommen! Klingt märchenhaft. Doch all das gibt es wirklich: beim Erwerb eines Pkw mit Elektrobatterie oder Brennstoffzelle. Es lohnt aber, schnell zu sein.
Von Gisela Haberer
Lautlos dahingleiten, entspannt reisen, aber auch sofort volle Motorleistung haben: So fühlt sich Fahren im Stromer an. „Alle steigen mit einem Lächeln aus“, beobachtet Hildegard Müller, Präsidentin des Branchenverbandes VDA, bei Probefahrer*innen. Das Fahrgefühl, aber wohl auch die umfangreiche Förderung überzeugt immer mehr. Deutschland hat jüngst die USA als zweitgrößten Markt für Stromer abgelöst. Allein 2020 waren hier fast 400.000 E‑Autos verkauft worden, 264 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Und der Trend könnte weitergehen. Denn der Kauf von Autos mit Elektrobatterie oder Brennstoffzelle wird kräftig gefördert: bis 2025. Zunächst die guten Nachrichten.
Geld vom Staat und vom Hersteller fürs neue E‑Auto
Je günstiger der Neuwagen, desto höher die Förderung. Bis zu 9.000 Euro gibt es aktuell beim Kauf eines reinen Elektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeugs mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro. Für Neuwagen, die netto laut Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro kosten, gibt es maximal 7.500 Euro Prämie. Der Kauf von neuen Hybridfahrzeugen, die Elektro-und Verbrennungsmotor haben, wird nach derselben Preisstaffelung doch niedrigeren Prämien gefördert: bis 6.750 beziehungsweise 5.625 Euro. Für Nobelkarossen über 65.000 Euro netto gibt es keinen Zuschuss.
Prämie vom Hersteller: Sofort beim Kauf
Zwei Drittel der Förderung zahlt der Bund, ein Drittel der Hersteller. Der Anteil der Hersteller-Firma wird gleich auf der Rechnung als Mindestnachlass abgezogen. Das Autohaus kann zusätzlich einen eigenen Nachlass geben und diesen gesondert ausweisen. Auf den Nettopreis addieren sich Sonderausstattungen und Mehrwertsteuer ohne Folgen für die Höhe der Förderung. Auf der Rechnung sollten alle Posten klar ersichtlich ausgewiesen sein, damit es keine Probleme mit der staatlichen Förderzusage gibt.
Prämie vom Bund: Nach dem Kauf
Der Bund gewährt die Förderung immer nur dem- oder derjenigen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Der Antrag wird online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Das BAFA listet alle Modelle und teils auch Modellvarianten, die förderfähig sind. Aktuell sind dies rund 500 E‑Fahrzeuge. Steht das Traumauto nicht auf der Liste oder bewegt sich dessen Preis um die 40.000 Euro, lohnt eventuell eine direkte Nachfrage beim BAFA: bei der Hotline 06196/ 908 10 09 oder per Mail elektromobilitaet@bafa.bund.de.
Prämie: auch für geleaste E‑Autos
Werden Autos mit Elektrobatterie oder Brennstoffzelle geleast, richtet sich die Förderung nach der Dauer des Vertrags. Je länger die Laufzeit, desto höher der Zuschuss. Zweites Kriterium ist auch hier die Höhe des Nettopreises – mit denselben Schwellenwerten von 40.000 und 65.000 Euro. Auch beim Leasing sind Zuschüsse bis zu 9.000 Euro drin.
Prämie: auch für junge E‑Gebrauchtwagen
Gebrauchte Elektrowagen müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung vom Bund zu erhalten. Ihre Erstzulassung darf zwölf Monate Dauer nicht überschreiten, bei der Zweitzulassung dürfen sie nicht mehr als 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Außerdem darf zuvor noch niemand eine Förderung für das E‑Auto erhalten haben.
Förderung bis Ende 2022
Die Förderung vom Bund besteht aus zwei Teilen: einer Kaufprämie, auch Umweltbonus genannt, und einer Innovationsprämie, die einer Verdoppelung des Umweltbonus gleichkommt. Während es den Umweltbonus bis Ende 2025 gibt, will der neue Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Innovationsprämie nur noch bis Ende 2022 laufen lassen. Danach sollen der elektrische Fahranteil und die elektrische Mindestreichweite stärker bei der Förderung berücksichtigt werden.
Schnell sein lohnt in jedem Fall
Auf beide Komponenten besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Die Höhe der staatlichen Mittel wird Jahr für Jahr verabschiedet. Ist der Topf leer, gehen Antragsteller*innen leer aus. Sprich: Es lohnt, den Antrag auf Förderung möglichst frühzeitig im Jahr zu stellen.
E‑Autos: Auch im Unterhalt günstiger
An den Ladekosten beteiligten sich unter Umständen Staat und Arbeitgeber. Zudem lässt sich bei Steuer und Versicherung sparen. Etliche Kommunen räumen Stromern Vorrechte im Verkehr ein. Mehr Informationen dazu hier auf courage-online.de
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