Gute Nachrichten für Familien: Ab Januar 2022 fällt der Kinderzuschlag höher aus. Sobald dieser fließt, sind weitere staatliche Leistungen zugänglich. Courage-online.de erklärt, wer diese Förderungen erhält.
Von Gisela Haberer
Bis 209 Euro Kinderzuschlag gibt es nun pro Kind und Monat – zusätzlich zum Kindergeld. Diesen Zuschlag erhalten Eltern, die zwar genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen – aber zu wenig, um ihren Nachwuchs zu unterhalten. Die genaue Höhe des Kinderzuschlags (KiZ) ist von Einkommen, Vermögen und Wohnkosten abhängig. Daher haben unter Umständen sogar Eltern mit durchschnittlichem Einkommen Anspruch auf KiZ.
Vorteil 1: Mehr Geld im Alltag
Ein Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern erhält im Monat 663 Euro Kindergeld, davon 219 Euro für die ersten beiden Kinder und 250 Euro für das dritte. Durch den KiZ können bis zu 627 Euro im Monat dazukommen.
Vorteil 2: Zugang zu weiteren Förderungen
Unabhängig davon, in welcher Höhe KiZ bewilligt wird, ist der Bezug sozusagen ein Türöffner zum Erhalt von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT). Diese umfassen zahlreiche Geldleistungen, Gutscheine und Zuschüsse. Zum Beispiel fallen Gebühren für die KiTa wie für das Mittagessen in KiTa und Schule weg. Zudem gibt es Förderungen für Fahrtkosten, Schulsachen und Freizeitgestaltung, etwa für die Mitgliedschaft im Sportverein.
Voraussetzung 1: Kind(er) im Haushalt
KiZ kann bewilligt werden, wenn ein Kind oder mehrere Kinder dauerhaft im eigenen Haushalt leben und Anspruch auf Kindergeld besteht. Das kann auch bei erwachsenen Kindern bis 25 Jahre der Fall sein, die weder verheiratet noch verpartnert sind. Verbringen Kinder regelmäßig Tage im Haushalt eines getrennten oder geschiedenen Elternteils, hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe des KiZ. Dieser wird an den Elternteil ausgezahlt, an den das Kindergeld überwiesen wird.
Voraussetzung 2: Eigenes Einkommen
KiZ erhalten nur Eltern, die als Paar wenigstens 900 Euro brutto im Monat verdienen beziehungsweise als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto. Einkommensquelle können zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Elterngeld, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Dagegen werden Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag nicht als Einkommen berücksichtigt. Vom Einkommen werden dann aber etliche Posten abgezogen, etwa Freibeträge, Steuern und Sozialversicherungen, bevor der Förderanspruch ermittelt wird. Das tatsächliche Einkommen ist also höher als das anzurechnende Einkommen.
Voraussetzung 3: Das Einkommen reicht nicht für die ganze Familie
Wie viel Geld braucht eine Familie? Das rechnet der Gesetzgeber immer wieder neu aus und setzt Mindestbeträge fest: für den Regelbedarf, sprich für den Unterhalt im Alltag; aber auch für Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft oder Behinderung eines Haushaltsmitglieds sowie für Wohnkosten. Der Kinderzuschlag wird in der Regel bewilligt, wenn durch diese Förderung der gesetzlich anerkannte Bedarf für Wohnen und Leben der ganzen Familie gedeckt werden kann. Bis zu bestimmten Einkommenshöhen und Wohnkosten fließt der KiZ in voller Höhe. Darüber fällt der Anspruch nicht schlagartig weg, sondern verringert sich nach und nach. Ob und in welcher Höhe Anspruch auf KiZ besteht, lässt sich mit dem KiZ-Lotsen ermitteln.
Beispiele: So viel darf verdient werden
Ob KiZ bewilligt wird, richtet sich auch nach der Lebenssituation und den Wohnkosten. Ein paar Beispiele: Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 790 Euro kann bis zu 2.600 Euro brutto im Monat verdienen sowie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beziehen und hat Anspruch auf KiZ. Ein Paar mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 990 Euro erhält bis zu einem Einkommen von etwa 3.800 Euro brutto im Monat den KiZ; bei drei Kindern gibt es den KiZ bis zu rund 4.400 Euro brutto im Monat. Die Einkommenshöhen gelten jeweils für den ganzen Haushalt der Familie, unabhängig davon, ob beide Eltern berufstätig sind oder nur ein Elternteil.
Voraussetzung 4: Keine andere staatliche Leistung zum Lebensunterhalt
Familien, für deren Unterhalt der Staat aufkommt, erhalten keinen KiZ. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Grundsicherung für Arbeitssuchende, umgangssprachlich Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Dagegen erhalten Empfänger:innen von BAföG oder von Renten, etwa wegen Erwerbsminderung, unter Umständen den KiZ. Daher kann es sich für diese lohnen, bei der zuständigen Familienkasse nachzufragen.
Voraussetzung 5: Kein zu hohes Vermögen
Auch das Vermögen spielt bei der Bewilligung des KiZ eine Rolle. Eine selbst bewohnte Immobilie von angemessener Größe, gewöhnlicher Hausrat und Vermögen zur Altersvorsorge, das nicht gesetzlich Rentenversicherte sparen, wird außen vor gelassen. Erst wenn darüber hinaus mindestens eine Person im Haushalt Vermögen von mehr als 3.850 Euro beziehungsweise ein Paar mehr als 7.700 Euro besitzt, müssen Vermögenswerte beim Antrag auf KiZ angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Bargeld, Guthaben in Sichteinlagen bei Banken oder auf Bausparverträgen, Wertpapiere sowie Grundbesitz und vermietete oder verpachtete Immobilien.
Findet uns auch auf: