Nicht selten führt eine Scheidung neben emotionalem vor allem auch zu finanziellem Stress. Es kommt sogar vor, dass ein Partner das Konto des anderen plündert, wenn er die Trennung näher rücken sieht. Damit man im Fall einer Trennung oder Scheidung finanziell unabhängig bleibt, sollte man sein Konto vor Zugriffen des Ex-Partners schützen. In unserer Serie „Scheidungs-Ratgeber“ bekommst du von unserer Expertin, der Familienrechtlerin und Autorin Andrea Peyerl, wertvolle Tipps zu deinen Rechten und Pflichten im Fall der Scheidung.
Von Andrea Peyerl
So schützen Sie Ihr Konto vor Zugriffen des Ex-Partners
Wenn Sie ein gemeinsames Konto mit Ihrem Ehepartner haben und fürchten müssen, dass dieser das Konto „plündert“, sollten Sie dringend Ihre Bank kontaktieren und die Kontoart ändern lassen.
Üblich ist bei Ehepartner ein sogenanntes „ODER–Konto“ mit der Einzelverfügungsberechtigung eines jeden Ehegatten. Da gemeinsame Konten nur gemeinsam aufgelöst werden können, bleibt zur Haftungsbegrenzung lediglich die zügige Änderung des Kontos in ein sogenanntes „UND–Konto“.
Dann können Verfügungen über das Konto nur von den Eheleuten gemeinsam vorgenommen werden. Dies ist kurzfristig die einzige Möglichkeit, um eine unliebsame und einseitige Inanspruchnahme zu verhindern.
Die Vollmacht vom eigenen Konto entziehen!
Handlungsbedarf besteht ebenfalls, wenn das Konto Ihnen gehört, Ihr Ehepartner aber eine Vollmacht hat. Es ist wichtig zu wissen, dass – auch wenn der Ehepartner lediglich als Verfügungsberechtigter mit Vollmacht eingetragen ist – er über das Guthaben unbegrenzt verfügen und auch den Dispo in Anspruch nehmen kann.
Wenn Sie dies verhindern wollen, muss die Vollmacht schnellstmöglich durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Bank entzogen werden.
Sie wollen verhindern, dass der Dispositionskredit auf Ihrem Konto einseitig in Anspruch genommen wird? Hier reicht ein einfaches Schreiben an die Bank, mit dem Sie um Löschung des Überziehungslimits bitten.
Hier liest du den 1. Teil unserer Scheidung-Serie: Was du schon vor der Trennung wissen musst!
Hier liest du den 2. Teil unserer Scheidungs-Serie: Wann beginnt das Trennungsjahr?
Andrea Peyerl ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Kronberg im Taunus. Sie ist zudem Autorin mehrerer Ratgeber, erschienen als Beck-Rechtsberater im dtv Verlag. Darunter:
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