Krankenversicherung – das gehört für die meisten zu den Dingen, mit denen man sich so gerne befasst wie mit Fußpilz. Nur muss sich jeder, der in Deutschland lebt, krankenversichern. Spätestens mit Beginn des Studiums gilt es, sich über die Möglichkeiten zu informieren.
Von Gisela Haberer
Studierende können die Art ihrer Krankenversicherung frei wählen: privat oder gesetzlich. Doch sind bereits während des Studiums ein paar Regeln zu beachten, um den gewählten Versichertenstatus nicht zu gefährden. Nach dem Studienabschluss ist dieser Status von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig: Viele davon sind nicht frei beeinflussbar.
Wie geht es für gesetzlich Krankenversicherte zwischen Studium und Beruf weiter?
Das ist sozusagen eine Altersfrage. Wird das Studium vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, besteht eventuell noch die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dann dürfen junge Leute während ihrer Arbeitssuche aber nicht zu viel nebenher verdienen. Aktuell ist ein Lohn in Höhe eines Minijobs oder ein Gesamteinkommen von 470 Euro im Monat erlaubt. Zum Gesamteinkommen zählen zum Beispiel auch regelmäßige Miet- oder Kapitaleinkünfte. Höheres Einkommen riskiert den Rauswurf aus der Familienversicherung.
Unabhängig vom Einkommen endet die Familienversicherung regulär mit dem 25. Geburtstag. Dauert das Studium länger, wechseln gesetzlich Versicherte in die studentische Krankenversicherung. Mit der Exmatrikulation ist dann aber auch Schluss mit dem günstigeren Studentenbeitrag.
Unabhängig vom Alter endet mit der Exmatrikulation auch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Junge Leute bleiben dann zwar Mitglied ihrer Krankenkasse, nur jetzt als freiwillig Versicherte. Freiwillige Mitglieder können aus der Kasse austreten. Der Austritt ist aber an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Kündigung erfolgt binnen zwei Wochen, nachdem die Kasse über diese Möglichkeit informiert hat. Zudem ist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachzuweisen.
Bleiben junge Leute freiwillig gesetzlich krankenversichert, wird die Höhe ihres Beitrages nach den gesamten Einnahmen berechnet, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Hat ein freiwilliges Mitglied keine oder nur geringe Einnahmen, wird ein fiktives Mindesteinkommen angesetzt. 2022 sind dies 1.096,67 Euro im Monat. Danach berechnet sich die Beitragshöhe. 2022 liegt der allgemeine Satz für die Krankenversicherung bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Dazu kommt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung: 3,05 Prozent für Eltern, 3,4 Prozent für Kinderlose. Bei einer Kasse, die keinen Zusatzbeitrag verlangt, zahlt ein kinderloser Single also im Monat mindestens 197,40 Euro Beitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie versichern sich privat krankenversicherte Absolventinnen und Absolventen weiter?
Studierende können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen und sich privat krankenversichern. Viele private Versicherer bieten Studententarife bis zum 35. Geburtstag. Einen Monat plus mindestens einen Tag nach der Exmatrikulation erlischt aber ihre Befreiung von der GKV. Dann kommt es auf die Lebenssituation an: Werden sie nicht versicherungspflichtig, etwa durch Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Jobs, und haben auch keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung in der GKV, dann bleiben sie privat krankenversichert.
Wie geht es ab der Festanstellung mit der Krankenversicherung weiter?
Über die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheidet die Höhe des Jahresentgeltes. Dazu zählen in der Regel alle Lohnbestandteile, die regelmäßig fließen. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgelegt. 2022 liegt die allgemeine Grenze bei 64.350 Euro im Jahr. Oberhalb dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Unterhalb dieser Grenze, aber oberhalb von Mini-Jobs, besteht Versicherungspflicht in der GKV. Ausnahme: Beschäftigte mit Beamten‑, Soldaten‑, Richterstatus sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, die Anspruch auf Beihilfe haben. Mitglieder dieser Berufsgruppen können frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen.
Wie können sich junge Leute krankenversichern, die sich nach dem Studium selbstständig machen?
Gesetzlich krankenversicherte Absolvent:innen können entscheiden: Werden sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder versichern sie sich privat. Selbstständig oder freiberuflich arbeitende Akademiker:innen, die schon während des Studiums privat krankenversichert waren, bleiben dies weiterhin.
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