Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, nun liegt die Berufswelt vor einem. So vielversprechend diese Lebensphase ist – so unsicher ist sie, gerade auch finanziell. Wo finden Absolventinnen und Absolventen Unterstützung: für ihren Lebensunterhalt und für ihre Arbeitssuche?
Von Gisela Haberer
In Deutschland schließen pro Jahr rund eine halbe Million junger Menschen ihr Hochschulstudium ab. Ihre nächste Aufgabe: Den Einstieg in den Beruf zu finden. Dabei steht natürlich die Jobsuche im Vordergrund. Doch wollen auch die Tage, Wochen oder Monate bis zum Antritt der ersten Stelle gemeistert sein. Courage-online.de klärt, auf welche Unterstützung Jung-Akademikerinnen und Akademiker auf Arbeitssuche Anspruch haben könnten.
Haben Hochschulabsolventinnen und ‑Absolventen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
In der Regel nein. Ein Anspruch auf diese Versicherungsleistung entsteht erst durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausreichender Dauer. Dies könnte aber der Fall sein, wenn Studierende neben ihrem Studium mehr als Mini- oder Ferienjobs ausgeübt hatten. Oder wenn sie ein duales Studium absolvierten, begleitend zu einer sozialversicherungspflichtigen Stelle. Entscheidend sind die 30 Monate bevor sie sich arbeitssuchend melden. Waren sie in diesem Zeitraum mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder zusammengerechnet sechs Monate, in denen mindestens eine Stelle auf höchstens 14 Wochen befristet war, dann erhalten sie Arbeitslosengeld I.
Lohnt sich der Gang zur Arbeitsagentur überhaupt für Jung-Akademikerinnen und Akademiker?
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt dies allen, die Arbeit suchen. Denn die Agenturen bieten eine Reihe unterstützender Dienstleistungen, darunter Beratung, Hilfe bei der Erstellung eines Bewerberprofils und bei der Stellensuche, auch durch Vermittlungsvorschläge. Außerdem können Arbeitssuchende das Berufsinformationszentrum nutzen sowie eventuell weitere berufliche Qualifizierung erhalten. Unabhängig von der Meldung als arbeitssuchend steht die Jobbörse der Arbeitsagentur allen offen.
Gibt es eine Pflicht, sich nach dem Hochschulstudium arbeitssuchend zu melden?
Solange kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, Nein. Ansonsten muss man sich drei Monate vor der Exmatrikulation bei der örtlichen Arbeitsagentur zu melden.
Besteht noch Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern?
Eltern können ihren Nachwuchs so lange freiwillig unterstützen wie sie wollen. Aber: Sobald der angestrebte Abschluss erreicht ist, ist weiterer Unterhalt Verhandlungssache. Rechtlich sind Eltern „nur“ verpflichtet, ihren Kindern eine erste Ausbildung oder ein Erststudium zu ermöglichen – soweit sie finanziell dazu in der Lage sind. Zum Erststudium kann auch ein Masterstudium gehören. Voraussetzung: Bachelor und Master stehen inhaltlich in engem Zusammenhang und werden zügig hintereinander absolviert. Selbst ein Studienfachwechsel in den ersten drei Semestern oder ein Studium im Anschluss an eine Lehre sind Unterhaltspflichtigen zuzumuten. Bummeln Studierende jedoch oder wechseln ständig das Studienfach, dann verwirken sie ihr Recht auf Unterhalt. Außerdem endet die Unterhaltspflicht der Eltern, sobald ihr Kind den Mastertitel erreicht hat. Die Finanzierung einer Promotion oder Habilitation müssen Akademiker:innen selbst erwirtschaften.
Haben Hochschulabsolventinnen und Absolventen Anspruch auf Grundsicherung?
Eventuell kann beim örtlichen Jobcenter Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt werden. Wegen der Corona-Krise wurde der Zugang erleichtert, aktuell zeitlich befristet bis 31. März 2022, eine Verlängerung wird diskutiert. Eine der Erleichterungen: Erscheinen dem Jobcenter die Angaben zu verwertbarem Vermögen plausibel, wird nicht weiter geprüft. Dann muss Erspartes auch nicht aufgebraucht werden, bevor Grundsicherung bewilligt wird. Vorteil der Grundsicherung: Darüber sind auch Sozialversicherungen abgedeckt, außerdem werden Wohnkosten übernommen. Bis 31. März 2022 sogar in voller Höhe.
Wovon leben, wenn Eltern und Staat nicht (mehr) zahlen?
Gibt es nach Abschluss des Studiums keine weitere Geldquelle, bleibt nichts anderes übrig, als neben der Arbeitssuche zu jobben. Das ist ein Drahtseilakt. Frisst der Nebenjob zu viel Zeit und Energie, rückt der Traumjob im schlechtesten Fall in unerreichbare Ferne. Auch ein (bezahltes) Praktikum nach dem anderen zu absolvieren, endete für so manche Akademiker:innen bereits in der Praktikumsfalle – ohne Aussicht auf eine feste Stelle.
Privat Krankenversicherte müssen zudem auf die Dauer ihres Nebenjobs achten: Sind sie einen Monat und einen Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt, erlischt ihre Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dann können sie verpflichtet sein, in die GKV zu wechseln.
Unterm Strich bleibt zwischen Studium und Berufseinstieg oft nur: genügsam leben und sich auf die Suche nach einer Anstellung zu konzentrieren. Oder ein Geschäftsmodell zu entwickeln, um sich selbständig zu machen.
Wie finden Hochschul-Absolventinnen und Absolventen ihren Traumjob?
Für Akademikerinnen und Akademiker ist die Arbeitsagentur nur eine von vielen Möglichkeiten, eine Stelle zu finden. Die meisten Firmen unterhalten eigene Karriereseiten, meist mit der Möglichkeit, sich online zu bewerben. Auch Job-Portale gewinnen an Bedeutung. Ein Beispiel: Im Januar 2022 verzeichnete die Agentur für Arbeit 12.045 offene Stellen in München, die Jobseite Indeed dagegen 40.000 Stellenangebote. Branchenspezifische Job-Portale bieten häufig weiteren Mehrwert. So erhält man zum Beispiel bei Jobvector, dem Karriereportal für Ingenieur:innen, Informatiker:innen, Mediziner:innen und Naturwissenschaftler:innen, bei vielen Stellenangeboten zudem Gehaltsvergleiche zur Orientierung. Headhunter surfen Online-Netzwerke ab, auch auf der Suche nach Absolventinnen und Absolventen. Daher kann es lohnen, Profil und Lebenslauf in Karrierenetzwerke wie XING und LinkedIn einzustellen.
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