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Risikolebensversicherung über Kreuz: Günstige Absicherung in der Partnerschaft

Mit einer Risikolebensversicherung über Kreuz können sich Partner gegenseitig absichern
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Keine Hinterbliebenenrente und hohe Erbschaftssteuer: Das erwartet unverheiratete Paare, sollte einer der beiden versterben. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, sich gegenseitig für wenig Geld abzusichern und Tausende Euro Erbschaftsteuer zu sparen: Die Risikolebensversicherung über Kreuz.

Von Ines Baur

Der Tod des Partners ist eine emotionale Katastrophe. Für viele kann er zudem zum finanziellen Desaster werden. Verheiratete können gegebenenfalls noch auf die finanzielle Hilfe aus der Hinterbliebenenrente – besser bekannt als Witwenrente – zählen. Und auf den Freibetrag von 500.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. Doch Unverheiratete sind schlecht gestellt. Sie bekommen keine Hinterbliebenenrente. Sollten sie erben, müssen sie ab 20.000 Euro Erbschaftssteuer an Vater Staat abgeben. Gut ist es, eine Lösung zu finden, den oder die Liebste im Todesfall abzusichern. Längst kein Geheimtipp mehr ist die Risikolebensversicherung über Kreuz. 

Auf welche (Zusatz-)Versicherung würdest du niemals verzichten?
  • Berufsunfähigkeitsversicherung 40%, 30 Stimmen
    30 Stimmen 40%
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  • Zahnzusatzversicherung 24%, 18 Stimmen
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  • Unfallversicherung 20%, 15 Stimmen
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  • Chefarztbehandlung/Einzelzimmer im Krankenhaus 16%, 12 Stimmen
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Abstimmungen insgesamt: 75
28. März 2023
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Was ist eine Risikolebensversicherung? 

Eine normale Risikolebensversicherung ist keine Altersvorsorge zum Besparen wie die Kapitallebensversicherung. Sie ist eine Risikoversicherung. Bedeutet, man zahlt monatlich einen bestimmten Betrag. Tritt der Todesfall ein, erhält der oder die in der Police benannte Person eine vertraglich festgelegte Versicherungssumme. Wesentliche Unterschiede zur Kapitallebensversicherung sind:  

  1. Der oder die Versicherte bekommt nicht das einbezahlte Geld plus Zinsen zurück, sollte während der Vertragslaufzeit nichts passieren.
  2. Die Beiträge sind geringer als bei der Kapitallebensversicherung. Beispiel: Bei einer Versicherungssumme über 100.000 Euro (Versicherungseintritt mit 27 Jahren und zehn Jahren Laufzeit), gibt es Angebote um die drei Euro pro Monat. 

Risikolebensversicherung über Kreuz  

Mit einer Über-Kreuz-Versicherung können Paare sich gegenseitig absichern. Zugleich kann der oder die Überlebende Tausende Euros bei der Erbschaftsteuer sparen. Wie bereits erwähnt können Ehegatten sich gegenseitig 500.000 Euro steuerfrei vermachen. Unverheiratete 20.000 Euro. Die Versicherungssummen liegen in den meisten Fällen über dem Freibetrag von 20.000 Euro.  

Bei einer „normalen“ Risikolebensversicherung (RLV) wird von der Versicherungssumme die entsprechende Erbschaftsteuer abgezogen. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären das rund 9.000 Euro. Bei 100.000 Euro rund 24.000 Euro. Bei der RLV über Kreuz fällt diese Erbschaftssteuer nicht an. Der Kniff: Partnerinnen und Partner schließen zwei getrennte Verträge ab.  

Wie funktioniert das? 

Jeder schließt seine eigne Police ab. In der ist vertraglich festgelegt, dass man von der eigenen Versicherung Geld bekommt, sollte der Partner versterben. Beispiel: Lotte und Jens schließen Risikolebensversicherungen Über-Kreuz ab. Lotte würde im Todesfall von Jens Geld aus ihrer eigenen Versicherungspolice bekommen. Ihre Versicherung, ihr Geld. Daher muss sie keine Erbschaftsteuer zahlen. Sie bekommt das Geld aus ihrem Vertrag.  

Bei einer „normalen“ Risikolebensversicherung bekäme Lotte das Geld von Jens´ Versicherung. Der hätte sie als Begünstigte festgelegt und Lotte müsste das Geld – das ein Erbe ist – versteuern. 

Die einzelnen Über-Kreuz-Verträge können Paare auch bei verschiedenen Anbietern abschließen. Wichtig ist die Beiträge für den eigenen Vertrag vom eigenen Konto zu überweisen. Niemals vom Gemeinschaftskonto. Tipp: RLV-Über-Kreuz-Verträge können für Ehepaare interessant sein, sollte ein Erbe inklusive der Versicherungssumme den Freibetrag von 500.000 Euro überschreiten. 

RLV über Kreuz: Was ist im Trennungsfall?  

Im Falle einer Trennung sollten die Ex-Partner das Konstrukt zeitnah auflösen. Denn im Todesfall möchte man ja nicht den oder die Ex begünstigen. Einfach Kontakt mit der Versicherung aufnehmen und den eigenen Vertrag übernehmen. So zahlt man künftig für die eigene Police und bestimmt wer im Falle des Falles das Geld bekommen soll. Nachteil: Aus Über-Kreuz-Verträgen normale RLV-Policen zu machen, funktioniert nur, wenn beide zustimmen. 

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