Fürs Einkommen im Ruhestand vorsorgen und dadurch schon heute mehr Einkommen haben: Monat für Monat. Das gelingt nur mit einer Betriebsrente. Courage-online.de erklärt, wie das geht.
Von Gisela Haberer
2.910 Euro netto hat ein Rentnerpaar im westdeutschen Schnitt an Einkommen im Monat. Bei weiblichen Singles liegt das durchschnittliche Einkommen im Ruhestand bei 1.606 Euro. Wie bitte? Hört man nicht immer von wesentlich niedrigeren Renten? Ja, denn meist wird nur von der gesetzlichen Rente gesprochen. Die ist aber nur als Basis-Versorgung gedacht. Darauf sollen eine Betriebsrente und private Vorsorge aufbauen – so die Vorgabe der Politik. Die Älteren machen vor, wie das klappt. Denn ein Fünftel ihrer Einkommen im Ruhestand fließt aus privater Vorsorge und ein Fünftel aus Betriebsrenten. Nur ein Prozent der Rentnerhaushalte erhält staatliche Unterstützung, wie der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung ausweist. Damit auch die heute Jüngeren im Alter nicht zwangsläufig arm sind, erleichterten gesetzliche Reformen den Zugang zu betrieblicher Altersversorgung (bAV) Schritt für Schritt.
Anspruch auf Betriebsrente
Seit zwanzig Jahren haben rentenversicherungspflichtig Beschäftigte ein Recht, über ihren Betrieb fürs Alter vorzusorgen. Die bAV kann auf insgesamt fünf unterschiedlichen Wegen umgesetzt werden: Zwei davon kann das Unternehmen freiwillig anbieten und dann dafür selbst aufkommen, drei Wege können Angestellte einfordern und dafür einen Teil ihres Entgelts in Vorsorge umwandeln.
Freiwillige Leistungen der Firma
Die älteste Form der bAV ist die Direktzusage: Dabei zahlt das Unternehmen die Beiträge für die Betriebsrente komplett alleine. Erstaunlicherweise ist dies bis heute auch die häufigste Form: fast die Hälfte aller Betriebsrenten sind Direktzusagen. Die seltenste Form dagegen ist der zweite Weg, den Betriebe freiwillig anbieten können: die Unterstützungskasse. Zusätzlich zu den Beiträgen ihres Betriebs können Beschäftigte auch selbst in die Kasse einzahlen. Diese beiden Wege – Direktzusage und Unterstützungskasse – lassen sich nicht einklagen.
Vorsorge aus Verdienst
Beschäftigte haben aber ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Lohnes in eine bAV fließt. Diese so genannte Entgeltumwandlung muss der Betrieb ermöglichen. Dafür stehen drei Möglichkeiten zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bei der Direktversicherung wird zu Gunsten des Angestellten eine Rentenversicherung abgeschlossen. Für immer mehr Branchen gibt es auch spezielle Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Frei von Sozialabgaben und Steuern
Die Entgeltumwandlung erhöht nicht nur die Rente, sondern auch bereits das verfügbare Einkommen während des Berufslebens. Denn sobald Entgelt in Vorsorge umgewandelt wird, erspart dies Beiträge zu Sozialversicherungen und zudem Steuern. 2022 bleiben Beiträge zur bAV bis zu 282 Euro im Monat sozialversicherungsfrei und bis zu 564 lohnsteuerfrei.
Zuschüsse von Chef oder Chefin
Auch das Unternehmen erspart sich durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben. Denn für den Teil des Lohnes, der in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds fließt, fallen keine Beträge für Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Im Gegenzug sind die Unternehmen aber zu einem Zuschuss zur bAV verpflichtet: in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch in Höhe der eingesparten Sozialabgaben. Seit diesem Jahr gilt die Zuschuss-Pflicht grundsätzlich für alle Verträge, zuvor galt dies nur für Neu-Abschlüsse ab 2019.
Vorteile für niedrigere Einkommen
Liegt das monatliche Brutto-Einkommen unter 2.200 Euro, kann der Betrieb einen Zuschuss zur bAV zwischen 240 und 480 Euro im Jahr zahlen. Zum Ausgleich erhält das Unternehmen einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent und kann die Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen.
Mit dem Betrieb riestern
Manche Firmen bieten eine bAV mit Riester-Förderung an. Die staatliche Förderung gibt es für maximal zwei Verträge pro Person. So könnte man privat und betrieblich riestern. Das lohnt aber nicht immer. Denn: Um Riester-Zulagen zur bAV zu erhalten, müssen die Beiträge aus dem Nettogehalt stammen. Es gibt also entweder Zulagen oder Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Betrieblich riestern kann aber lohnen, wenn auf diesem Weg eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente abschließbar ist.
Betriebsrente mitnehmen
Beschäftigte, die zu einem anderen Unternehmen wechseln, haben das Recht, ihre bAV-Ansprüche aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds mitzunehmen. Dafür gelten Höchstgrenzen und Fristen. Mit dem neuen Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin lässt sich vereinbaren, dass der bisherige bAV-Vertrag weiterläuft und zwar über die Clearing-Stelle der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung.
Keine Angst vor Insolvenz
Kann ein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Betriebsrente nicht mehr erfüllen, dann übernehmen die vom Betrieb beauftragten Träger, Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen oder Unterstützungskassen die Beitragszusagen, unterstützt vom Pensions-Sicherungs-Verein.
Betriebsrenten sichern
Für Arbeitgeber:innen ist die Zusage einer Betriebsrente eine jahrzehntelange Belastung. 2018 wurde das Sozialpartnermodell eingeführt, das sie von der Haftung für die Höhe der späteren Rente entbindet. Arbeitgeber:innen sagen dann nur noch die Zahlung der Beiträge und eines Zuschusses zu. Das klingt gut, ist aber kaum für einen Betrieb alleine umsetzbar. Daher werden solche Sozialpartnermodelle in der Regel zwischen Gewerkschaften und einem großen Unternehmen oder einer ganzen Branche ausgehandelt. Und das dauert. Bislang wurde erst ein Haustarif des Versicherers Talanx abgeschlossen. Dieser wird noch behördlich geprüft. Die Energiewirtschaft verhandelt gerade über einen Tarif für die gesamte Branche.
Höhere Betriebsrente im Ruhestand
Auch bei der Auszahlung im Ruhestand gibt es gesetzliche Verbesserungen. 2018 wurden private und betriebliche Riester-Renten gleichgestellt: Seither werden auf Auszahlungen aus allen Riester-Verträgen keine Sozialabgaben mehr fällig. Seitdem gibt es zudem einen Freibetrag, der auf die Grundsicherung nicht angerechnet wird. Für Rentner und Rentnerinnen, die im Alter Grundsicherung beziehen müssen, erhöht ihre bAV also weiterhin ihr verfügbares Einkommen. Seit 2020 gibt es zudem auf alle bAV-Renten einen Freibetrag, bis zu dem keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Dessen Höhe wird jährlich festgelegt. 2022 liegt er bei 200 Euro im Monat.
Findet uns auch auf: