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Bürgschaft: Soll ich das tun oder lass ich’s lieber sein?

Eine Bürgschaft zu übernehmen, kann sehr riskant sein
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Für jemanden bürgen ist ein schmaler Grat. Einerseits möchte niemand ein Familienmitglied oder Freund hängen lassen. Andererseits heißt es im Volksmund nicht umsonst: Wer bürgt, wird gewürgt.

Von Ines Baur

„Ich lasse den Freund dir als Bürgen, ihn magst du, entrinn ich, erwürgen“, dichtete Friedrich Schiller in seiner Ballade Die Bürgschaft. Und wie in einem Würgegriff sind manche Menschen, die gebürgt haben. Denn zahlt der Freund oder das Familienmitglied, für das sie gebürgt haben, die Schulden nicht, werden sie zur Kasse gebeten. Sie müssen für die Schulden geradestehen. Dann werden sie ihr mühsam Erspartes opfern oder jahrelang die – eigentlich fremden – Schulden abzahlen.  

Für jemanden bürgen, was bedeutet das? 

Zuweilen lässt sich die Kreditaufnahme nicht vermeiden. Verfügt jemand nicht über genug Bonität, kann es vorkommen, dass eine Bank anbietet, Bürgen und Bürgschaft zu akzeptieren. Diese sichert dann das Kreditgeschäft ab. Zu einer Bürgschaft gehören also in der Regel drei Parteien. Schuldner oder Schuldnerin, Gläubigerin oder Gläubiger und Bürgin oder Bürge.  

Soweit so gut. Doch angenommen, die verschuldete Partei zahlt den Kredit nicht zurück. Sie kann nicht, mag nicht oder hat sich aus dem Staub gemacht. Dann müssen Bürgin oder Bürge für die entsprechenden Verbindlichkeiten aufkommen. Nicht relevant ist es, ob Bürgende selbst genug Geld haben. Denn: Sie haben mit ihrer Unterschrift und ihrem Namen garantiert, dass Schuldnerin oder Schuldner den Betrag zahlen. Mehr interessiert nicht.  

Welche Art von Bürgschaftsverträgen gibt es? 

Bürgschaftsverträge müssen schriftlich sein. Keine E‑Mail, keine mündlichen Zusagen. Es gelten nur schriftliche Verträge mit Unterschrift der Parteien. Außerdem gibt es unterschiedliche Bürgschaften. Drei häufige sind die selbstschuldnerische Bürgschaft, Globalbürgschaft und Ausfallbürgschaft. 

  • Bei einer Ausfallbürgschaft muss der Bürgschaftsgläubiger beispielsweise erst alle Möglichkeiten nutzen, sich vom eigentlichen Schuldner das Geld zu holen. Die Bürgen können hier die Zahlung so lange verweigern, bis tatsächlich alle rechtlichen Mittel das Geld vom Hauptschuldner zu bekommen, genutzt wurden. Dazu gehören Maßnahmen wie gerichtliche Mahnbescheide, vollstreckbare Titel oder die Zwangsvollstreckung. Nur wenn das erfolglos war, darf man sich an den Bürgen wenden. 
  • Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft dürfen sich Bank oder Bürgschaftsgläubiger direkt an Bürgende wenden, wenn der oder die Schuldnerin nicht zurückzahlt. Bürgende sind quasi dem eigentlichen Kreditnehmer gleichgestellt. Banken und Vermieterinnen und Vermieter legen gerne Verträge für selbstschuldnerische Bürgschaften vor. Das macht es ihnen einfach, an ihr Geld zu kommen.  
  • Dann gibt es noch die Globalbürgschaft. Bürgen haften hier nicht nur für die besprochene Summe. Sondern zudem für Verpflichtungen des Schuldners, die künftig bei dem Kreditinstitut dazukommen können. Wer also eine Globalbürgschaft unterschreibt, damit jemand anderes einen Bankkredit erhält, muss eventuell für andere Verbindlichkeiten bei der gleichen Bank aufkommen. Zum Beispiel für den Dispo‑, Ratenkredit oder die Baufinanzierung. 

Günstigerer Kredit dank Bürgschaft?  

Anzumerken wäre, dass für Kreditnehmerinnen oder ‑nehmer eine Bürgschaft, beispielsweise durch solvente Eltern, zu besseren Kreditkonditionen führen kann. Immerhin tragen sie einen Teil des Ausfallrisikos.  

Ob das empfehlenswert ist, muss jeder selbst entscheiden. Ist Geld da, macht eine private Geldverleihe – natürlich mit Kreditvertrag – wohl mehr Sinn. Bürgschaften sind immer ein schwer kalkulierbares Risiko mit einem Dritten im Boot. 

Soll ich oder soll ich nicht? 

Schillers Ballade findet ein tränenreiches und gutes Ende. „Mich, Henker“, ruft er, „erwürget! Da bin ich, für den er gebürget!“ (…) Doch im echten Leben raten die meisten Expertinnen und Experten dringend von einer Bürgschaft ab. Bürgschaften sind keine netten Gesten unter Freunden. Bürgschaften sind knallharte Verträge ohne Wenn und Aber. Sie können Existenzen zerstören, Freundschaften killen und Familien entzweien.

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