Mehr staatliche Unterstützung für ihre Aus- und Fortbildung: Das bringt Schülern und Studierenden die Reform des BAföG, die stufenweise bis 2021 erfolgt. Seit August 2020 bietet auch das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) mehr Förderung. Courage gibt einen Überblick, wer profitiert und antwortet auf häufigste Fragen.
Von Gisela Haberer
Im Überblick
Mehr Geld, mehr Empfänger, mehr Unterstützung für Eltern in Ausbildung und günstigere Bedingungen bei der Rückzahlung des Darlehensanteils: So lassen sich die Reformen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) zusammenfassen. Staatliche Förderung gibt es in drei Ausbildungsabschnitten:
BAföG ab Klasse 10
Bereits ab der zehnten Klasse können Jugendliche BAföG erhalten – und zwar als Geldgeschenk vom Staat. Denn sie erhalten BAföG als vollen Zuschuss. Sie müssen also keinen Cent zurückzahlen.
BAföG fürs Studium
Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist nur bei ausreichendem Einkommen zurückzuzahlen, gestaffelt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Maximal sind 10.010 Euro rückzahlbar: in 77 Monatsraten zu 130 Euro.
BAföG für den beruflichen Aufstieg
Nach der Erstausbildung gibt es das Aufstiegs-BAföG unabhängig vom Alter über alle Fortbildungsstufen hinweg bis zum Master Professional. Das Aufstiegs-BAföG setzt sich aus Zuschüssen zum Lebensunterhalt, anteiliger Übernahme von Kosten für Lehrgänge, Prüfungen und Material für Abschlussarbeiten sowie zinsgünstigen Darlehen zusammen. Die Rückzahlung der Darlehensanteile wird bei bestandener Prüfung zur Hälfte, bei anschließendem Start in die Selbstständigkeit komplett erlassen.
Antworten auf häufigste Fragen
Wer erhält BAföG?
Um BAföG zu erhalten, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:
Alter:
In der Regel gibt es die Förderung maximal bis zum 30. Geburtstag. Sie kann länger fließen, wenn Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Eltern betreut werden, beziehungsweise der zweite Bildungsweg absolviert wurde.
Einkommen:
Das eigene Einkommen darf 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Die Freibeträge für elterliches Einkommen steigen stufenweise bis 2021. Dann liegen sie bei steuerlich gemeinsam veranlagten Eltern bei 2000 Euro netto im Monat. Bei einzeln veranlagten Eltern oder Ehepartnern der BAföG-Empfängerin oder des ‑Empfängers liegen sie bei 1330 Euro netto.
Diese Höchstgrenzen gelten ab 1. August 2021, wenn bereits BAföG bezogen wird, sonst ab 1. Oktober 2021. Auf diese Freibeträge können sich weitere addieren, etwa für den Unterhalt weiterer Kinder, pflegebedürftiger Angehöriger oder Ex-Partner.
Verdienen Eltern abzüglich aller Freibeträge rund 24.000 Euro netto im Jahr, gibt es volles BAföG. Darüber kann es eine Teilförderung geben. Auch ein geringer BAföG-Betrag kann lohnen: Denn der BAföG-Bezug macht unabhängig von seiner Höhe weitere Förderungen oder Vergünstigungen zugänglich.
Unter bestimmten Umständen gibt es BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern: Etwa wenn Kinder bereits für einige Jahre finanziell eigenständig waren oder zu Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt sind oder ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen.
Vermögen:
Auch wer BAföG bezieht, darf Ersparnisse haben. Das Vermögen wird bis zu bestimmten Freibeträgen nicht auf die Höhe der Förderung angerechnet. Ab dem Wintersemester 2020/21 liegt die Grenze für Singles bei 8200 Euro. Dazu kommen 2300 Euro für jeden Ehepartner und für jedes Kind, das BAföG-Empfänger unterhalten.
Begabung:
BAföG hängt nicht von Noten ab. Anders verhält es sich bei Stipendien, die häufig nach Begabung, sozialem Engagement und weiteren Kriterien vergeben werden.
Mehr Informationen gibt es hier.
Wie viel BAföG gibt es?
Die Förderung besteht aus mehreren Komponenten: dem sogenannten Grundbedarf und – je nach Bedarf – einer Pauschale für Wohnkosten, einem Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung und einem Kinderbetreuungszuschlag. Mit dem Wintersemester 2020/ 21 wurde die Förderung pro Monat angehoben.
Grundbedarf:
Studierende erhalten für ihren Grundbedarf nun bis zu 427 Euro, Schülerinnen und Schüler je nach Schulart zwischen maximal 247 und maximal 681 Euro, jeweils pro Monat.
Wohnpauschale:
Die Wohnpauschale ist vom Wohnsitz abhängig. Für Wohnraum bei oder von den Eltern gibt es 56 Euro, für eine Wohnung fremder Vermieter 325 Euro im Monat.
Versicherungs-Zuschlag:
BAföG-Empfänger, die sich bereits selbst krankenversichern müssen, erhalten einen Zuschlag: Bis zum 30. Geburtstag 109 Euro, danach 189 Euro, jeweils pro Monat.
Kinderbetreuungszuschlag:
Eltern, die BAföG erhalten, bekommen für ihre Kinder einen Betreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat. Den Zuschlag gibt es bis zum 14. Geburtstag des Kindes.
Die Höhe der Förderung kann sich durch eigenes oder elterliches Einkommen verringern. Es reicht aber bereits, BAföG von wenigen Euro pro Monat zu beziehen, um Anspruch auf weitere Förderungen oder Vergünstigungen zu haben.
Die voraussichtliche Höhe des BAföG lässt sich durch Online-Rechner abschätzen:
Studentenwerk- Göttingen
Wo wird BAföG beantragt?
Schülerinnen und Schüler, die BAföG beantragen wollen, fragen am besten im Sekretariat ihrer Schule nach, wo sie den Antrag stellen müssen. In der Regel sind die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig, nur in Einzelfällen die am Wohnort des Auszubildenden.
Schüler und Schülerinnen, die Abendgymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen und Berufsakademien besuchen, stellen den Antrag im Bezirk ihrer Ausbildungsstätte. Studierende beantragen BAföG beim Studierendenwerk am Standort ihrer Hochschule.
Der Antrag lässt sich auch elektronisch ausfüllen und per Post oder digital übermitteln. Hier
Wer erhält Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG kann in jedem Alter in Anspruch genommen werden und zwar von jedem, der eine Bleibeperspektive in Deutschland hat. Die Bewilligung richtet sich nach der angestrebten Fortbildung.
Anfang 2020 wurden drei neue Fortbildungsstufen eingeführt: Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional. Alle drei Fortbildungsstufen werden mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert.
Die neuen Bezeichnungen nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll Fachkräften Arbeitsmärkte weltweit zugänglicher machen und signalisieren: Berufliche Fortbildung und Studium sind gleichwertig.
Ein Bachelor Professional entspricht zum Beispiel der früheren Meisterprüfung und ist gleichwertig mit den Abschlüssen von (Fach-)Hochschulen als Bachelor of Arts, of Science oder of Education.
Insgesamt sind mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse förderfähig, darunter Fortbildungen mit den bisherigen Abschluss-Bezeichnungen zum /zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau und Betriebswirt/in.
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Anbieter, die fachlich gezielt auf Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Die Fortbildung kann nebenberuflich oder in Vollzeit absolviert werden, muss in jedem Fall aber mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Seit August 2020 wird auch virtueller Unterricht gefördert. Anbieter müssen noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllen. Interessierte erkundigen sich am besten vorab, ob die gewünschte Fortbildung die qualitativen Kriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfüllt und es dafür Aufstiegs-BAföG gibt.
Wie viel Aufstiegs-BAföG gibt es?
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt bei Ausgaben für die Fortbildung und unter Umständen auch für den Lebensunterhalt. Kosten für Lehrgangs-und Prüfungsgebühren sowie Abschlussprojekte werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gefördert.
Maximal gibt es 15.000 Euro für Gebühren, die Hälfte davon als Zuschuss, der Rest als zinsgünstiges Darlehen. Bei bestandener Prüfung wird die Rückzahlung des Darlehens zur Hälfte, bei anschließender Existenzgründung komplett erlassen. Materialkosten für Abschlussprojekte werden mit bis zu 2000 Euro gefördert, davon je die Hälfte als Zuschuss und als zinsgünstiges Darlehen.
Alleinerziehende, die sich voll oder in Teilzeit fortbilden wollen, erhalten für Kinder in ihrem Haushalt einen Betreuungszuschlag. Für Kinder unter 14 Jahren sowie Kinder mit Behinderung gibt es 150 Euro pro Monat.
Für eine Fortbildung in Vollzeit gibt es einen Zuschuss zum Unterhalt. Die Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen der Bildungswilligen und ihrer Ehe- oder Lebenspartner und ‑partnerinnen ab.
Alleinstehende erhalten maximal 892 Euro im Monat. Bis zu 235 Euro pro Monat gibt es für Kinder, für die auch Kindergeld fließt, sowie für Ehe- und eingetragene Lebenspartner- und partnerinnen.
Wo wird Aufstiegs-BAföG beantragt?
Aufstiegswillige können sich vor der Antragstellung beraten lassen:
Telefonisch montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800 – 622 36 34.
Persönlich bei den Ämtern für Aufstiegsförderung. Adressen nach Bundesländern hier.
Bei den Ämtern für Aufstiegsförderung wird das Aufstiegs-BAföG auch beantragt. Zu den Formularen.
Alle bisherigen Teile unserer Serie Familie und Finanzen auf einem Blick:
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